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Leistungen der Pflegekasse SGB XI


Im Falle von Pflegebedürftigkeit und Anerkennung eines Pflegegrades stehen Ihnen folgenden Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI für die ambulante Versorgung zur Verfügung:

Pflegegrad

Sachleistung (ambulant)

Sachleistung (Tagespflege)

Entlastungsbeitrag

PG 1

-

-

131,00 € monatlich

PG 2

796,00 €

721,00 €

131,00 € monatlich

PG 3

1.497,00 €

1.357,00 €

131,00 € monatlich

PG 4

1.859,00 €

1.685,00 €

131,00 € monatlich

PG 5

2.299,00 €

2.085,00 €

131,00 € monatlich

Für die Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI steht Ihnen ein gesondertes Budget zur Verfügung und wird nicht mit dem ambulanten Sachleistungsbudget verrechnet. Ihr Pflegegeldanspruch aus dem ambulanten Bereich wird durch den Besuch der Tagespflege nicht verringert.

Für die Verhinderungspflege steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames, flexibles Jahresbudget von 3.539 Euro (mit der Kurzzeitpflege) zur Verfügung.

  • Gemeinsames Budget: Die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind flexibel kombinierbar, insgesamt stehen bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.

  • Verkürzte Abrechnungsfrist: Leistungen können nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr erstattet werden. Eine rückwirkende Abrechnung von mehreren Jahren ist nicht mehr möglich.

  • Dauer: Die Ersatzpflege kann für bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

  • Pflegegeld: Bei einer stundenweisen Abwesenheit der Pflegeperson (unter 8 Stunden) wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt. Bei einer tageweisen Abwesenheit (mehr als 8 Stunden) wird es für die entsprechenden Tage um 50 % gekürzt.

Bei Rückfragen zur Finanzierung oder zur Beantragung eines Pflegegrades stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Ambulante Alten- und Krankenpflege
Im Heetwinkel 32
46514 Schermbeck
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Fax. 02853 954879

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