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Leistungen der Pflegekasse SGB XI

Im Falle von Pflegebedürftigkeit und Anerkennung eines Pflegegrades stehen Ihnen folgenden Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI für die ambulante Versorgung zur Verfügung. Für die Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI steht Ihnen ein gesondertes Budget zur Verfügung und wird nicht mit dem ambulanten Sachleistungsbudget verrechnet.

Pflegegrad

Sachleistung (ambulant)

Sachleistung (Tagespflege)

Entlastungsbeitrag

PG 1

-

-

131,00 € monatlich

PG 2

796,00 €

721,00 €

131,00 € monatlich

PG 3

1.497,00 €

1.357,00 €

131,00 € monatlich

PG 4

1.859,00 €

1.685,00 €

131,00 € monatlich

PG 5

2.299,00 €

2.085,00 €

131,00 € monatlich


Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Wenn eine Pflegeperson aus Krankheitsgründen oder zwecks eines Erholungsurlaubes ausfällt oder aus einem anderen Grund die Pflege nicht durchführen kann, werden bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr mit einem Höchstbetrag von  1.612.- Euro für die Ersatzpflege übernommen.

Bei Rückfragen zur Finanzierung oder zur Beantragung eines Pflegegrades stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ambulante Alten- und Krankenpflege
Im Heetwinkel 32
46514 Schermbeck
Tel. 02853 5737
Fax. 02853 954879

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